Krankenfahrten

Krankenbeförderung

Grundsätzliches | Alle Fahrten müssen im Voraus durch Ihre Krankenkasse genehmigt werden (Ausnahme: Fahrten zur stationären Aufnahme oder Entlassung). Stellen Sie dort bitte einen entspechenden Antrag auf Genehmigung und Kostenübernahme von Krankenfahrten. Die Genehmigung müssen Sie bei jeder Krankenfahrt mit sich führen und dem Fahrer vorzeigen.

Fahrten zu ambulanten Behandlungen | ... Arztbesuch, Krankengymnastik, ambulante Behandlungen im Krankenhaus. Nur für Inhaber eines Schwerbeschädigtenausweises mit den Buchstaben aG, H oder Bl und Personen mit Pflegestufe 2 oder 3; auf ärztliche Anordnung in Sonderfällen auch Personen ohne diesem amtlichen Merkmal:

  • Beantragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung für Krankenfahrten jeglicher Art. Zeigen Sie die Genehmigung bei jeder Fahrt vor.
  • Zusätzlich ist weiterhin eine Verordnung jeder Fahrt durch den Arzt erforderlich ( gilt u.a. als Anwesenheitsbescheinigung)
  • Der gesetzliche Eigenanteil* muss pro Fahrt bis zum Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze im Fahrzeug bar bezahlt werden.
  • Nach Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze ( 1% bzw. 2% Ihres Familien-Jahresbruttoeinkommens ), erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung über die Befreiung vom Eigenanteil (Befreiungsausweis ) und brauchen im Fahrzeug nichts mehr zu bezahlen.

Ambulante Operationen, Tagesklinik
(ambulante Behandlungen, die einen stationären Krankenhausaufenthalt ersetzen).

  • Ärztliche Verordnung jeder einzelnen Fahrt erforderlich
  • Gesetzlicher Eigenanteil* bei der ersten und letzten Fahrt, muss im Taxi bar bezahlt werden (Ausnahme: AOK-Patienten, müssen für jede Fahrt bezahlen).
  • Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer entsprechenden Erklärung der Krankenkasse
    Dialysepatienten
  • Schriftliche Genehmigung** der Fahrten durch die Krankenkasse erforderlich
  • Ärztliche Verordnung erforderlich ( Dauerfahrtennachweis wird bei Ihrem Fahrservice hinterlegt)
  • Über den Eigenanteil erhalten Sie monatl. eine Rechnung von uns. Die Höhe Ihres Eigenanteiles richtet sich nach den Bestimmungen Ihrer Krankenkasse.

>>> Keine Barzahlung im Fahrzeug <<<

  • Nach Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze brauchen Sie keinen Eigenanteil mehr zu bezahlen. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie einen entsprechenden Bescheid erhalten haben.

    Strahlen- / Chemotherapie

  • Vorherige schriftl. Genehmigung** der Fahrten durch Ihre Krankenkasse erforderlich.
  • Ärztliche Verordnung erforderlich ( Serienfahrtennachweis ). Übergeben Sie bitte diese Verordnung bei der ersten Fahrt dem Chauffeur, im Gegenzug erhalten Sie eine Wertkarte von uns.
  • Führen Sie diese Wertkarte bei jeder Fahrt mit sich und legen Sie diese dem Chaufeur vor.
    Je nach Genehmigung Ihrer Krankenkasse entweder:
  • Gesetzlicher Eigenanteil muss bei der ersten und letzten Fahrt bar bezahlt werden
  • oder: Gesetzlicher Eigenanteil muss bei jeder Fahrt bar bezahlt werden
  • Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer entsprechenden Erklärung der Krankenkasse
    Fahrten zu stationären Behandlungen
    (stationäre Aufnahme oder Entlassung bei Krankenhausaufenthalten von mehr als einem Tag)
  • Ärztliche Verordnung erforderlich
  • Gesetzlicher Eigenanteil* pro Fahrt muss im Fahrzeug in bar bezahlt werden.
  • Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer entsprechenden Erklärung der Krankenkasse
    Kostenträger - Unfallkasse, Berufsgenossenschaft, Krankenhaus
    (Berufs- bzw. Schulunfälle, Fahrten zu externen Behandlungen während eines Krankenhausaufenthaltes)
  • Ärztliche Verordnung ( Verordnung der Schule / des Kindergartens) erforderlich
  • Kein Eigenanteil

*Gesetzlicher Eigenanteil | Gilt nur für Fahrten die durch Ihre Krankenkasse genehmigt wurden, sonst ist der volle Fahrpreis in bar zu bezahlen!

  • 10% des Fahrpreises
  • mindestens 5,00 Euro
  • höchstens 10,00 Euro

Bitte lassen Sie sich vom Chauffeur einen Beleg ausstellen! Sammeln Sie die einzelnen Belege und reichen Sie diese bei Ihrer Krankenkasse ein! Die von Ihrer Krankenkasse ausgestellten Befreiungsausweise haben nur eine befristete Gültigkeit!

Abrechnung
Der Fahrer braucht zur Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse:

Sollten Sie alle diese Punkte berücksichtigen, gibt es für eine Krankenfahrt nach dem neuen Gesundheitsgesetz keine Probleme mehr. Sie müssen nur noch gesund werden!

Haben Sie jedoch noch Fragen, wir helfen Ihnen gern!
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